
Feuerlöscher müssen in Österreich nach gesetzlichen Vorgaben alle zwei Jahre von einem zertifizierten Sachkundigen überprüft werden. Die ÖNORM F 1053 regelt die Überprüfung und Wartung von Feuerlöschern. Diese wird mit einer Prüfplakette am Gerät dokumentiert, auf der auch die Zeitpunkte der abgeschlossenen und der nächstfälligen Überprüfung ersichtlich sind.
Das gesetzliche Prüfintervall gilt sowohl für die Feuerlöscher-Wartung im Privathaushalt als auch in Betrieben. In Betrieben sind die für den Brandschutz eines Betriebs verantwortlichen Personen (Brandschutzwarte oder Brandschutzbeauftragte) dafür zuständig. In Privathaushalten sind die Eigentümer eigenständig dafür verantwortlich, die entsprechenden Prüfintervalle einzuhalten und die Feuerlöscher von einer zertifizierten Stelle warten zu lassen.
WAS WIRD BEI DER WARTUNG TRAGBARER FEUERLÖSCHER ÜBERPRÜFT?
Prinzipiell gilt, dass die Überprüfung und Wartung tragbarer Feuerlöscher gemäß ÖNORM F 1053 ausschließlich durch einen Sachkundigen durchgeführt werden darf. Folgende Kriterien werden geprüft:
- allgemeiner Zustand und Gesamteindruck
- äußerliche Roststellen, Verfärbungen und Risse
- Vollständigkeit der Beschriftung und des Schutzanstrichs
- Optik von Sicherungen, Auslösearmaturen und Schläuchen
- Zustand von Anschlüssen, Dichtungen, Halterung und Gewinde
- Volumen und Gewicht
- Sauberkeit von Löschschlauch und Austrittsdüse
- Einhaltung von vorangegangenen Prüffristen
- Gängigkeit der Armaturen
- Zustand des Löschmittels
